AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Harzer Wiesenbaude
Buchung
Die Buchung erfolgt schriftlich per Email, Post oder Fax. Der Mieter verpflichtet sich durch seine Buchung, auch im Namen aller Teilnehmer, für sämtliche Vertragsverpflichtungen gemäß der Mietbedingungen einzustehen. Grundlage des Vertrages sind ausschließlich die am Buchungstag und für den Reisezeitraum gültigen Angaben der Hausbeschreibung. Eine Überbelegung der Häuser ist im Vorfeld mit dem Vermieter abzustimmen.
Bezahlung
Die Anzahlung in Höhe von 30 % der Mietsumme ist binnen 5 Tagen nach der Buchung fällig. Nach Eingang der Anzahlung erhalten Sie eine endgültige Buchungsbestätigung. Die verbleibenden 70 % des Mietpreises sind bis 8 Wochen vor Mietbeginn zu zahlen. Verspätete Zahlung bzw. Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt den Vermieter, die Unterkunft anderweitig zu vermieten und von dem säumigen Kunden die Rücktrittsgebühr zu verlangen.
Leistungen/ Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Angaben der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang dieser Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Anreise / Abreise
Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 16.00 Uhr bezogen werden; am Abreisetag ist das Haus bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen.
Haustiere
Haustiere aller Art sind im Haus sowie auf dem Grundstück ausnahmslos nicht erlaubt! Bei Zuwiderhandlungen werden die zusätzlichen Reinigungskosten sowie ggf. Mietausfallkosten in Rechnung gestellt.
Rücktritt
Bei Kündigung des Vertrages durch den Kunden werden folgende Storno-Gebühren erhoben: Bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises, bei Rücktritt unter 8 Wochen vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises. Ausschlaggebend für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Post-, Email- oder Faxeingang beim Vermieter. Sämtliche Erklärungen des Kunden hinsichtlich Umbuchung, Terminänderung oder Rücktritt haben schriftlich oder in Textform zu erfolgen.
Sollte im Falle einer Stornierung das Haus für den gleichen Zeitraum wieder vermietet werden können, erstatten wir die geleisteten Anzahlungen.
Reiserücktrittskostenversicherung
Zur Deckung der durch einen Rücktritt entstehenden Kosten empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittversicherung die alle Teilnehmer einschließt.
Haftung des Vermieters
Eine Haftung für vorübergehende Störungen in der Wasser/ – Stromversorgung oder Störungen durch naturbedingte oder örtliche Begebenheiten wird ausgeschlossen; ebenfalls haften wir nicht für eine ständige Bereitschaft von Installationen wie Zentralheizung etc.
Die Haftung aus dem Mietvertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Mietpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Gewährleistung
Sollte eine Leistung durch den Vermieter nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Kunde innerhalb einer angemessenen Zeit Abhilfe verlangen. Der Vermieter ist berechtigt, durch die Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Diese kann jedoch verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach dem Ende des Urlaubs kann der Kunde nur eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht und deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen wurden.
Verpflichtungen des Mieters
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen bei der örtlichen Hausverwaltung bzw. beim Vermieter unverzüglich noch während seines Aufenthaltes zur Kenntnis zugeben. Reklamationen nach Urlaubsende können ansonsten nicht berücksichtigt werden.
Bei Nichtbeachtung und ohne ausdrückliche Einwilligung des Vermieters verlieren Kunden, die die Unterkunft vorzeitig verlassen, jeglichen Anspruch auf eine eventuelle Rückerstattung des Mietpreises. Eventuelle vertragliche Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Rückkehr gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden. Zwischen Ihnen und dem Vermieter gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise als vereinbart.
Die gemietete Unterkunft ist sauber, d.h. besen- und schrankrein zu hinterlassen. Der Kunde hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden der örtlichen Verwaltung oder dem Vermieter zu melden. Der Kunde haftet persönlich für die von ihm verursachten Schäden.
Sonstige Bestimmungen
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem vorbezeichneten Vermietungsvertrag ist Braunschweig. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der Kunde kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen.